Prima. Geschwister dürfen keinen Sex miteinander haben. Und schon gar nicht miteinander Kinder zeugen. Warum nicht? Weil das Erbgut dann nicht ganz rund laufen könnte. Das ist natürlich ein sauberer Grund. Wir wollen keine behinderten Kinder.
Wenn aber ein richterliches Argument die Eugenik ist, wird es verdammt kritisch. Nicht nur, weil die Deutschen zu den Experten der eugenischen Gesichtspunkte gehörten. Oder vielleicht doch gehören?
Überlegung: “Behinderte” Menschen werden eher ein “behindertes” Kind zeugen, als “nicht behinderte” Menschen. Das gefällte Urteil öffnet zwangsläufig folgende Tür: In Zukunft kann die Kinderzeugung mit einem “behinderten” Menschen ebenfalls unter Strafe gesetzt werden. Muss sich nur noch der Nachbar beschweren. Oder was?
Ein bisschen Hintergrund bei Spiegel online.
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